Medizinalcannabis und Cannabistherapie: Unsere Mission
Als gemeinnütziger Verein setzen wir uns für die Interessen von chronisch schwerkranken Menschen ein. Unser Hauptziel ist die Förderung des sicheren und legalen Zugangs zu hochwertigen Cannabisarzneimitteln. Wir erkennen die Bedeutung der Cannabistherapie in der modernen Medizin an und engagieren uns dafür, dass deren therapeutische Anwendungen angemessen anerkannt werden.
Umfassende Beratung und Unterstützung
Wir bieten detaillierte Beratung und Unterstützung für Patientinnen und Patienten, die an einer Cannabistherapie interessiert sind, sowie für deren Familien und medizinische Fachkräfte. Unser Verein stellt sicher, dass alle Beteiligten Zugang zu den notwendigen Informationen haben, um die Vorteile von Medizinalcannabis voll ausschöpfen zu können.
Forschung und Hoffnung durch Cannabinoide
Cannabinoide haben sich auf mikrobiologischer Ebene als wichtig für das programmierte Zellsterben erwiesen, ein Ansatz, der neue Möglichkeiten in der Krebsforschung eröffnet und vielen Kranken Hoffnung gibt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Cannabinoide kein Allheilmittel sind und ihre unsachgemäße Anwendung zu unerwünschten Nebenwirkungen führen kann.
Entstehung und Gemeinschaft
Die Idee für den Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. entstand aus einer kleinen Gruppe gegenseitig unterstützender Patientinnen und Patienten. Diese Gemeinschaft war der Grundstein für die Gründung unserer Organisation, die mittlerweile eine signifikante Rolle im Bereich Medizinalcannabis spielt.
Pressemitteilung: Fachverbände begrüßen G-BA-Beschluss zur Verordnung von Medizinalcannabis
Genehmigungsvorbehalt für Cannabistherapie entfällt für mehrere Facharztgruppen | Berlin, 24. Juli 2024 – In seinem Beschluss vom vergangenen Donnerstag wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass ärztliche Verschreibungen von Medizinalcannabis für viele relevante Facharztgruppen zukünftig keinem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse mehr unterliegen sollen. Insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerzmedizin, sind in diese Regelung einbezogen.
Was müssen Cannabispatientinnen und -patienten ab dem 01.04.2024 beachten?
Wir, der Bund Deutscher Cannabispatienten e.V. haben die Irritationen der Patientinnen und Patienten, Apotheken und der Ärzteschaft, welche die Änderungen durch das „Cannabisgesetz (CanG)“ mit sich bringen, registriert und möchten mit dieser kleinen Handreichung ein bisschen Licht ins Dunkel bringen, um allen Beteiligten unnötige Arbeit, Wege und Stress zu ersparen.
Das Wichtigste zuerst:
Die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgt ab dem 1. April 2024 nicht mehr auf
Vernetzung und Unterstützung durch soziale Medien und Selbsthilfegruppen
Durch die Vernetzung über lokale Selbsthilfegruppen und soziale Netzwerke haben wir eine unterstützende Gemeinschaft geschaffen, die Menschen aus ganz Deutschland einschließt. Unsere Zusammenarbeit mit Apotheken und Ärzten garantiert, dass kranke Menschen die bestmögliche Versorgung im Bereich Medizinalcannabis erhalten.