Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Beitragsordnung

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 5 der Satzung.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten gemäß Satzung und Beitragsordnung in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

1. Der Vorstand hat daher in der Sitzung am 14.12.2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

2. Die Beitragsordnung wird den Mitgliedern in der jeweils aktuellen Fassung durch Rundschreiben bekanntgegeben und tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.

3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil des Aufnahmeantrages ausgehändigt. Sie ist somit auch für Neumitglieder verbindlich.

IV. Regelungen

1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst der Vorstand keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Gültigkeit um ein weiteres Jahr.

2. Beitragsgruppen und Beitragshöhe:

a) Berufstätige Mitglieder, mindestens 50 € Jahresbeitrag

b) Nicht berufstätige Mitglieder, mindestens 25 € Jahresbeitrag

c) Ehrenmitglieder, keine Beitragspflicht

Mitglieder der Beitragsgruppen a) und b) entscheiden im Aufnahmeantrag selbst über die Höhe des Jahresbeitrages unter Berücksichtigung der festgesetzten Mindestbeiträge.

3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Wechsel der Beitragsgruppe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.

4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen von Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung umgehend dem Vorstand mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen; anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

5. Bei Vereinseintritt berechnet sich der Erstbeitrag anteilig ab dem Folgemonat des Beitrages.

6. Beiträge des Vereins sind standardmäßig per SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. In Ausnahmefällen ist auch die Zahlung per Überweisung auf das Vereinskonto möglich:

Sparkasse Essen, Kontoinhaber: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.
IBAN: DE60360501050001874502, BIC SPESDE3EXXX

7. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des Jahres, bzw. bei Neueintritt zum 1. Werktag des auf den Beitritt folgenden Kalendermonats fällig und werden per SEPA – Lastschriftverfahren vom jeweiligen Konto eingezogen.