Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Cannabis als Medizin

Seit 2017 können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben.

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und

Voraussetzungen.

Verschreibung von Medizinalcannabis

Gesetzliche Grundlage

Seit Inkrafttreten des “Cannabis-als-Medizin-Gesetzes” 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, außer Zahn- und Tierärzt:innen, medizinisches Cannabis verschreiben.

Verschreibungsmöglichkeiten

Die Verschreibung kann auf einem Privatrezept oder, bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse, auf einem E-Rezept zu Lasten der GKV erfolgen.

Kostenübernahme

Die Kostenübernahme muss vor der Verschreibung beantragt und von der Krankenkasse genehmigt werden, sofern der Arzt oder die Ärztin nicht zur antragsfreien Verordnung berechtigt
ist.

Ärztliche Entscheidung

Ob eine Cannabisbehandlung sinnvoll ist, entscheiden Arzt oder Ärztin im Rahmen ihrer Therapiehoheit.

Wer bekommt Medizinalcannabis verschrieben?

Gesetzliche Grundlage und Indikation

Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes “CanG” am 1.4.2024 kann medizinisches Cannabis für jedwede Indikation unabhängig von der Schwere der Erkrankung auf einem Privatrezept verschrieben werden.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Für eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gelten die strengen Regelungen des § 31 Abs. 6 SGB V und der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):

Patientinnen und Patienten müssen austherapiert sein und eine gesicherte Diagnose mindestens einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung haben. Eine positive Einschätzung des Therapieverlaufs durch die Verordnenden ist erforderlich. (>> mehr erfahren)

Dokumentation und Studien

  • Alle durchgeführten Therapieversuche, sowohl medikamentöser als auch anderer Art, müssen dokumentiert sein.
  • Es werden Studien bzw. deren Ergebnisse benötigt, die belegen, dass Cannabis den Krankheitsverlauf bzw. die Symptome der vorliegenden Erkrankung positiv beeinflusst.

Sonderregelungen und Antragstellung

Sonderregelungen

Vor dem Einsatz von Cannabisblüten, -extrakten oder Dronabinolzubereitungen muss ein Therapieversuch mit cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln erfolgen.

Die Verordnung von Cannabisblüten zu Lasten der GKV muss ausführlich begründet werden. (>> mehr erfahren)

Es dürfen keine Behandlungskonflikte vorliegen und medizinische Risiken müssen abgeklärt werden.

Antragstellung bei der GKV

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme beantragt werden.

Die Entscheidung muss innerhalb von 2 Wochen (4 Wochen bei MDK-Hinzuziehung) erfolgen.

Bei Palliativversorgung oder bei einem Klinikaufenthalt beträgt die Frist 3 Tage.

Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs.

Weitere Informationen und Unterstützung

Mehr Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den verlinkten Seiten.

Beratung und Unterstützung

Sollten Sie Beratung und Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Kostenübernahme benötigen, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.

Antragsunterlagen

Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung Ihrer Antragsunterlagen.