Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Verordnung von medizinischen Cannabis-Verdampfern NICHT budgetrelevant

Aktuell können sich gesetzlich Versicherte, deren Krankenkasse eine Therapie mit medizinischen Cannabis-Blüten bewilligt hat, zu Lasten der Kasse folgende Hilfsmittel zur Einnahme verordnen lassen:

Volcano Medic 2, PZN: 15885501, PPN: 111588550156Volcano Medic 2

    • Inhalation über die Schlaucheinheit oder den Ventilballon
    • Sehr schneller Aufheizvorgang innerhalb von 1 – 2 Minuten
    • Die Bedienfelder sind im großen Display integriert und über Touch Taste steuerbar. Wie bereits sein Vorgänger erlaubt der VOLCANO MEDIC 2 die inhalative medizinische Applikation flüssiger, in Alkohol gelöster Cannabinoide und von Cannabinoiden direkt aus getrockneten Hanfblüten.1

Mighty Medic, PZN: 15634236, PPN: 111563423659Mighty Medic

Der MIGHTY MEDIC ist der erste medizinisch zugelassene tragbare Cannabisinhalator. Er verwendet eine kombinierte Konvektions- und Konduktionsheizung, die eine effiziente Verdampfung vom ersten Atemzug an gewährleistet.1

Erfahrungsgemäß übernehmen Krankenkassen die Kosten für jeweils einen mobilen sowie einen stationären Verdampfer; im Einzelfall muss die Notwendigkeit jedoch begründet werden.

Wichtig ist hierbei, dass Hilfsmittelverordnungen für Ärzte extrabudgetär behandelt werden. Das heißt, die Verordnung belastet nicht das jeweilige Budget des Arztes und er muss diesbezüglich keine Inregressnahme befürchten.2

Wichtig ist hierbei insbesondere die Angabe der jeweiligen Diagnose.

Für Versicherte ist jeweils nur eine Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Verdampfer zu zahlen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

1 https://www.vapormed.com/de
2 https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Hilfsmittel.pdf

Musterrezepte: