Versorgung erkrankter Menschen im Fokus:
BDCan regt ausgewogene Regelungen an
Essen, 17. Juli 2025
Der Bund Deutscher Cannabis Patienten e. V. (BDCan) nimmt den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) aufmerksam zur Kenntnis. Nach unserer Einschätzung bergen die vorgeschlagenen Regelungen das Risiko, den Zugang zu Cannabismedizin für behandlungsbedürftig erkrankte Menschen einzuschränken. Dazu gehören insbesondere das vorgesehene Verbot von Erstverordnungen ohne persönlichen Praxisbesuch sowie Einschränkungen beim Versand von Medizinalcannabis-Blüten.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Betroffenen auf die schnelle Wirkstoffanflutung von inhalierten Medizinalcannabis-Blüten angewiesen ist – etwa zur Abfederung akuter Schmerzspitzen, bei therapieresistenten Spastiken (z. B. im Rahmen von Multipler Sklerose), bei plötzlichen Tic-Episoden oder bei ausgeprägten Übelkeits- und Erbrechensequenzen im Rahmen onkologischer Therapien. Für diese Indikationen stehen bislang nur wenige alternative Darreichungsformen mit ähnlich raschem Wirkungseintritt zur Verfügung; oral applizierte Extrakte wirken deutlich verzögert und ähneln in ihrem Wirkprofil eher retardierten Arzneimitteln.
„Die Eindämmung von Missbrauch ist ein berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass erkrankte Menschen mit behandlungsbedürftigen Indikationen ihre Therapie weiterhin zuverlässig erhalten können.“
Daniela Joachim, Vorstandsvorsitzende des BDCan
Vorschläge zur Vereinbarkeit von Versorgungs- und Missbrauchsschutz
Der BDCan hat ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das Missbrauchsschutz und Versorgungssicherheit in Einklang bringt und im Detail dem Bundesgesundheitsministerium bereits vorliegt:
- Heilmittelwerberecht anpassen: Sanktionen bei Verstößen gegen das Laienwerbeverbot aktualisieren und eine verpflichtende Vorteilsabschöpfung vorsehen.
- Untersuchungskriterien konkretisieren: Erstverordnungen nach persönlicher oder qualifizierter Video Untersuchung; Folgerezepte innerhalb von zwölf Monaten ermöglichen.
- Telemedizinische Rahmenbedingungen definieren: Verordnungen aus dem EU Ausland an die Einhaltung deutscher Berufspflichten koppeln; perspektivisch ein eigenständiges Telemedizingesetz prüfen.
- Frühprävention ausbauen: Gesundheitsinformationen über die Risiken eines frühen Konsums fest verankern und legale Angebote für Genusscannabis so gestalten, dass missbräuchliche Umgehungswege an Attraktivität verlieren.
Dialogangebot an Politik und Fachöffentlichkeit
Der BDCan steht der Politik sowie der Fachöffentlichkeit für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung und schlägt vor:
- Zielgerichtete Maßnahmen gegen konkrete Regelverstöße einzusetzen,
- telemedizinische Versorgungswege maßvoll weiterzuentwickeln sowie
- die Entlastungen für Ärzt:innen und Apotheken seit der Entlassung von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelrecht beizubehalten.
Pressekontakt:
Bund Deutscher Cannabis Patienten e. V. (BDCan)
Ansprechpartnerin: Daniela Joachim, Vorstandsvorsitzende
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