Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Verpasste Chance: Verabschiedetes Cannabis Gesetz stigmatisiert Patient*innen und ist möglicherweise verfassungswidrig

Verpasste Chance: Verabschiedetes Cannabis Gesetz stigmatisiert Patient*innen und ist möglicherweise verfassungswidrig

Essen / Berlin, 22. März 2024 Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (www.BDCan.de) beklagt Diskriminierung und Stigmatisierung von Patientinnen und Patienten durch das heute im Bundesrat gebilligte Cannabisgesetz der Ampel-Regierung und fordert dringend Nachbesserungen. Ungewollt bewirkt das neue Gesetz eine Vermischung von Freizeitkonsum und medizinischer Anwendung, zum Nachteil der Behandlungsbedürftigen.

Da das Gesetz entgegen dem Koalitionsvertrag keine Abgabe durch kontrollierte Shops schafft, sondern zur Versorgung des riesigen deutschen Marktes mit Freizeitcannabis nur komplizierte Clubmitgliedschaften und den für viele unzumutbaren Eigenanbau vorsieht, erwartet der BDCan, dass sich ein signifikanter Teil des Marktes auf pseudomedizinische Strukturen verlagert. Am Ende werden so wirklich behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten mit Freizeitkonsumierenden in einen Topf geworfen und noch stärker als bisher stigmatisiert. Schlimmer noch, der Gesetzgeber selbst verankert diese Stigmatisierung in wahrscheinlich verfassungswidriger Weise (der BDCan prüft rechtliche Schritte), indem er in § 24 des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) die Abstandsregeln auch für die medizinische Einnahme vorschreibt.

“Sowas hat es noch nie gegeben! Erkrankte müssen sich bei der Einnahme ihrer Medikation verstecken. Niemand, der sich Insulin spritzen muss oder ärztlich verschriebene Opiate einnimmt, muss dabei Abstandsregeln einhalten. Hier wird ohne Sachkenntnis auf dem Rücken der Cannabispatientinnen und -patienten zum ersten Mal eine diskriminierende Einnahmeverbotszone vorgeschrieben. Wir hoffen hier auf einen Aufschrei auch anderer Patientenvereinigungen.”, so die BDCan-Vorsitzende Daniela Joachim.

Dr. Michael Kambeck, politischer Sprecher des BDCan dazu: “Das Problem ist nicht die Legalisierung, sondern wie legalisiert wird. Wir hatten gehofft, dass Cannabispatientinnen und -patienten nun nicht länger stigmatisiert werden, weil niemand mehr eine ärztliche Verordnung benötigt, um legal an Cannabis zu gelangen. Für alle Beteiligten wäre eine solche klare Trennung zwischen Freizeit- und Medizinalmarkt viel besser. Stattdessen gibt es keinen Mindeststandard, der Medizin von Konsumware unterscheidet, keine Einschränkung im Marketing für Medizinalcannabis auf rein medizinische Ziele, keine vorbehaltlose Erstattung durch die Kassen und obendrein die Verbotszonen auch für Patientinnen und Patienten.

Als Resultat stellt sich ein Teil des Marktes auf Pseudomedizin ein. Firmen wie Bloomwell (1) und Drapalin (2) verdeutlichen den unserer Meinung nach gefährlich unseriösen Trend und “Antifuchs” rappt ganz offen dazu, wie toll es ist, sich auf Kosten der Krankenkasse zuzudröhnen. Unterdessen gibt es immer mehr zweifelhafte Blütensorten mit teils gesundheitsgefährdender Qualität. Eine Analyse des BDCan zeigt einen sprunghaften Anstieg der am Markt verfügbaren Blüten von ca. 100 Sorten in 2022 auf nunmehr über 400. Davon sind 259 Sorten lediglich nach den laxen Arzneibuchstandards Ph. Eur. 5.1.8. A oder C geprüft und dürfen somit hohe mikrobiologische Belastungen enthalten, die für die Inhalation ungeeignet und gesundheitsschädlich sein können, insbesondere für immungeschwächte Patientinnen und Patienten. Viele dieser Sorten tragen schillernde Namen wie “Sunshine Coast” oder “Cheesotho” und noch verbreiteter Kultivarnamen wie “Amsterdam Amnesia” (Amnesie ist eine schwere Krankheit!) oder “Strawberry Banana”. Solche Ware ist offensichtlich nicht auf medizinische Behandlung ausgerichtet. Gleichzeitig haben sich eine Vielzahl von neuen telemedizinischen Diensten in Stellung gebracht, um Kunden „privatmedizinisch“ zu versorgen.

“Als Apothekerin schmerzt es mich, solche Ware abzugeben. Es widerspricht womöglich unseren berufsethischen Grundsätzen sowie denen der Ärzteschaft,” so die stellvertretende BDCan-Vorsitzende Minyi Lü. “Als Patientenvereinigung haben wir auf diese Gefahren schon früh hingewiesen und gemeinsam mit anderen Verbänden höhere Mindeststandards gefordert. Sowohl die bisherigen als auch die nun beschlossenen Regeln stigmatisieren besonders jene, die auf die Blüteninhalation mit ihrer schnellen Wirkung unter Umgehung des Magen-Darm-Trakts angewiesen sind.”

Die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat auch Vorteile für Patientinnen und Patienten. Dies erspart verschreibenden Ärzten und Ärztinnen sowie den Apotheken und in der Logistik administrativen Aufwand. Es erleichtert Verschreibungen insgesamt. Wir sind überzeugt, dass sich die niedergelassenen Fach- und Hausärzt*innen, die ihre Patientinnen und Patienten gut kennen, kaum instrumentalisieren lassen. Bei vielen kürzlich entstandenen Telemedizinanbietern sind allerdings erhebliche Zweifel angebracht. Nach der Reform ist also vor der Reform – es muss dringend nachgebessert werden.


 

Das fordert der BDCan:

1.   Mindeststandards für Medizinalcannabis vorschreiben
Wir fordern, dass Medizinalcannabis mindestens den Qualitätsvorschriften der Europäischen Arzneibuch-Monographie Ph. Eur. 5.1.8. B entsprechen und vom Hersteller für mindestens 24 Monate ab erster Vermarktung in unveränderter Beschaffenheit angeboten werden muss (genauere Erläuterung dazu in unserer Einreichung an das BMG).

Ein hoher medizinischer Mindeststandard würde nicht nur den Markt bereinigen, da einige Anbieter wenig medizinisch ausgerichteter Ware diesen nicht einhalten (können). Es würde medizinisches Cannabis auch deutlicher von Konsumware abgrenzen und Patientinnen und Patienten vor potenziell gesundheitsschädlicher Ware schützen. Medizinalcannabis auf Privatrezept sollte nicht zulasten der Qualität im Preiskampf stehen mit nichtmedizinischer Ware aus den Clubs oder vom Schwarzmarkt. Behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten brauchen eine medizinisch begleitete Versorgung mit hoher Qualität und eine vorbehaltlose Erstattung durch die Krankenkasse. Sie dürfen gar nicht erst in die Selbstzahler-Situation gedrängt werden.

2.   Marketing zu Medizinalcannabis strikt auf medizinische Zwecke einschränken
Derzeit gibt es Anbieter von vorgeblichem Medizinalcannabis, auf deren Webseite ein mit Tabak gedrehter Joint zu sehen ist. Sorten- und Kultivarnamen sind oft klar auf den Freizeitkonsum ausgerichtet, teils sogar im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes bedenklich. Es fehlt im MedCanG eine Regelung der Art “Vermarktungsnamen, Bezeichnungen, Beschreibungen oder Bebilderungen von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken dürfen ausschließlich auf neutrale oder medizinische Anwendungen ausgerichtet sein.”

3.   § 24 des Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) streichen!
Die in diesem Paragrafen festgeschriebene Gleichstellung von inhalierenden Patientinnen und Patienten mit Freizeitkonsumierenden schafft erstmalig zahlreiche Einnahmeverbotszonen und ist wahrscheinlich verfassungswidrig. Sie diskriminiert Cannabispatientinnen und -patienten im Vergleich mit anderen Therapieformen. Sie unterstellt allen inhalierenden Patientinnen und Patienten, ein schlechtes Vorbild für Kinder und Jugendliche zu sein, was dann theoretisch auch insulinspritzenden oder Opiatpatientinnen und -patienten unterstellt werden müsste – ein Irrweg!

Zum Gesetz ließe sich noch vieles sagen. Für weiterführende Interviews / Statements oder hintergründige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Dr. Michael Kambeck
Politischer Sprecher
Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)
0177/7 303 909
michael.kambeck@bdcan.de
Vereinsregister: VR 6003, Amtsgericht Essen

Quellen:

(1) https://www.manager-magazin.de/unternehmen/tech/cannabis-start-up-bloomwell-setzt-auf-fragwuerdige-geschaeftspraktiken-kommt-jetzt-der-absturz-a-57e80119-025a-4f3b-8779-339151f853ea

(2) Die “Detox” EP zeigt das Problem, beispielsweise die Tracks “4.20 beim Arzt” und “Drapalin”: https://open.spotify.com/album/1q9hbDajwDej2TZ170prqr