Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Kostenübernahme der Krankenkasse für eine Therapie mit Medizinalcannabis

Erfahren Sie, wie Sie die Kostenübernahme für eine Therapie mit Medizinalcannabis erhalten können und welche Änderungen die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie mit sich bringt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Schwerwiegende Erkrankung

Patient*innen müssen an einer schwerwiegenden Erkrankung wie Multiple Sklerose, chronische Schmerzen, bestimmte Arten von Epilepsie oder Krebserkrankungen leiden.

Positive Einwirkung

Es muss eine Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Symptome bestehen.

Keine geeigneten Standardtherapien

Standardtherapien stehen entweder nicht zur Verfügung oder können aufgrund von Nebenwirkungen oder individuellen Kontraindikationen nicht angewendet werden.

Beantragung der Kostenübernahme

1

Ärztlicher Bericht

Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt erstellt einen ausführlichen Arztbrief, der die Notwendigkeit der Cannabistherapie darlegt.

2

Bericht aus Patient*innensicht

Patient*innen sollten einen eigenen Bericht verfassen, in dem sie ihre Beschwerden und Erfahrungen mit Medizinalcannabis schildern sowie auf die Verbesserung ihrer Lebensqualität durch die beantragte Therapie eingehen.

3

Fragebogen der Krankenkasse

Ein spezifischer Fragebogen der Krankenkasse muss von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgefüllt und eingereicht werden.

4

Einreichung bei der Krankenkasse

Alle Unterlagen werden bei der Krankenkasse eingereicht.

Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst

Sozialmedizinische Begutachtung

Bei komplexen Fällen kann der Medizinische Dienst hinzugezogen werden, um ein sozialmedizinisches Gutachten zu erstellen. Dieses dient als Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse.

Fristen

Krankenkassen müssen innerhalb von zwei Wochen über den Antrag entscheiden. Bei Einholung eines Gutachtens verlängert sich die Frist auf vier Wochen. Diese Fristen sollen einen schnellen Therapiebeginn ermöglichen.

Antragsfreie Verordnung und Regressrisiko

Wegfall des Genehmigungsvorbehalts

Im August 2024 entfällt durch Inkrafttreten der geänderten Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) der Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Facharztgruppen bei der ersten Verordnung von Medizinalcannabis. Dies ermöglicht eine genehmigungsfreie Verordnung durch diese Ärztinnen und Ärzte.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme bleiben

  • Schwerwiegende Erkrankung
  • Positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf
  • Keine geeigneten Standardtherapien verfügbar

Erhöhtes Regressrisiko

Aufgrund des Wegfalls des Genehmigungsvorbehalts besteht ein erhöhtes Regressrisiko für Ärztinnen und Ärzte. Sie müssen weiterhin sorgfältig dokumentieren und die medizinische Notwendigkeit ausführlich begründen, um sich gegen mögliche Regressforderungen abzusichern.

Fazit

Gründliche Dokumentation nötig

Die Kostenübernahme seitens der GKV erfordert eine gründliche medizinische Begründung und sorgfältige
Dokumentation durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Erleichterter Zugang

Die jüngsten Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie erleichtern den Zugang zu Medizinalcannabis durch
den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte Facharztgruppen.

Bedenken in Fachkreisen

Fachkreise befürchten, dass die Verbesserungen in der Praxis durch fortwährende Regressandrohungen eingeschränkt werden könnten, wie es bereits in der Vergangenheit der Fall war.