Erfahren Sie, wie Sie die Kostenübernahme für eine Therapie mit Medizinalcannabis erhalten können und welche Änderungen die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie mit sich bringt.
Patient*innen müssen an einer schwerwiegenden Erkrankung wie Multiple Sklerose, chronische Schmerzen, bestimmte Arten von Epilepsie oder Krebserkrankungen leiden.
Es muss eine Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Symptome bestehen.
Standardtherapien stehen entweder nicht zur Verfügung oder können aufgrund von Nebenwirkungen oder individuellen Kontraindikationen nicht angewendet werden.
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Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt erstellt einen ausführlichen Arztbrief, der die Notwendigkeit der Cannabistherapie darlegt.
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Patient*innen sollten einen eigenen Bericht verfassen, in dem sie ihre Beschwerden und Erfahrungen mit Medizinalcannabis schildern sowie auf die Verbesserung ihrer Lebensqualität durch die beantragte Therapie eingehen.
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Ein spezifischer Fragebogen der Krankenkasse muss von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgefüllt und eingereicht werden.
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Alle Unterlagen werden bei der Krankenkasse eingereicht.
Bei komplexen Fällen kann der Medizinische Dienst hinzugezogen werden, um ein sozialmedizinisches Gutachten zu erstellen. Dieses dient als Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse.
Krankenkassen müssen innerhalb von zwei Wochen über den Antrag entscheiden. Bei Einholung eines Gutachtens verlängert sich die Frist auf vier Wochen. Diese Fristen sollen einen schnellen Therapiebeginn ermöglichen.
Im August 2024 entfällt durch Inkrafttreten der geänderten Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) der Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Facharztgruppen bei der ersten Verordnung von Medizinalcannabis. Dies ermöglicht eine genehmigungsfreie Verordnung durch diese Ärztinnen und Ärzte.
Aufgrund des Wegfalls des Genehmigungsvorbehalts besteht ein erhöhtes Regressrisiko für Ärztinnen und Ärzte. Sie müssen weiterhin sorgfältig dokumentieren und die medizinische Notwendigkeit ausführlich begründen, um sich gegen mögliche Regressforderungen abzusichern.
Die Kostenübernahme seitens der GKV erfordert eine gründliche medizinische Begründung und sorgfältige
Dokumentation durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Die jüngsten Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie erleichtern den Zugang zu Medizinalcannabis durch
den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte Facharztgruppen.
Fachkreise befürchten, dass die Verbesserungen in der Praxis durch fortwährende Regressandrohungen eingeschränkt werden könnten, wie es bereits in der Vergangenheit der Fall war.