Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Am 01.04.2020 wurden die in langwierigen Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband vereinbarten Preisänderungen für Cannabis-Arzneimittel veröffentlicht. Ziel dieser Maßnahme ist, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen in diesem Bereich um 25 Millionen Euro zu reduzieren.

Was jetzt umgesetzt wurde, entlastet auch tatsächlich nur die Krankenkassen, da sich für Patienten, egal ob eine Kostenübernahme vorliegt oder diese noch Selbstzahler sind, tatsächlich nichts ändert.

Rückwirkend ab dem 01.03.2020 erhalten Apotheken die Erstattung für Kassenrezepte auf Grundlage einer Kombination aus Fest- und Staffelpreisen, die an sich auch Sinn macht, da so die Abgabe von größeren Mengen eines Medikaments dessen Preis nicht linear in die Höhe treibt.

Inwiefern die fortan gültigen Abrechnungspreise tatsächlich den durch die Cannabis-Abgabe entstehenden Aufwand der Apotheken decken werden, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht abschätzen. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass unter anderem das derzeit vorgeschriebene Prüfverfahren für die Apotheken vereinfacht und vereinheitlicht werden muss.

Auf Patientenseite sind die Leidtragenden jene, die noch ganz am Anfang ihrer Therapie stehen und Cannabis zuerst per Privatrezept ausprobieren sollen, sowie Patienten, deren Antragsverfahren noch läuft oder die ein langwieriges Klageverfahren vor dem Sozialgericht durchlaufen müssen. Für diese hatten wir ebenfalls eine entsprechende Kostensenkung erhofft, was leider nicht umgesetzt wurde.

Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. ist der Ansicht, dass die Regierung hier umgehend Maßnahmen beschließen muss, um das Kostenübernahmeverfahren der gesetzlichen Krankenkassen zu vereinfachen.

So kann es zum Beispiel nicht sein, dass Krankenkassen grundsätzlich eine Übernahme der Therapiekosten bei einzelnen Krankheiten ablehnen dürfen mit dem Hinweis, dass in den zugehörigen Leitlinien eine Cannabis-Therapie nicht empfohlen würde.

Denn dies sollte bei der Prüfung der Anspruchskriterien völlig irrelevant sein, da genau aufgrund der fehlenden Evidenz zu Cannabis-Arzneimitteln im Jahre 2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen wurde.

Aktuell darf innerhalb des 2017 mit der oben genannten Gesetzesänderung begonnenen Fünfjahreszeitraumes von Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst keine Ablehnung beispielsweise aufgrund fehlender Empfehlung in Leitlinien erfolgen, da dies die aktuell gültige Gesetzgebung zu Cannabis als Medizin aus unserer Sicht völlig ad absurdum führt und zudem eine realistische Auswertung der zeitgleich aus anonymisierten Patientendaten erstellten Begleiterhebung unmöglich macht.