Wir, der Bund Deutscher Cannabispatienten e.V. haben die Irritationen der Patientinnen und Patienten, Apotheken und der Ärzteschaft, welche die Änderungen durch das „Cannabisgesetz (CanG)“ mit sich bringen, registriert und möchten mit dieser kleinen Handreichung ein bisschen Licht ins Dunkel bringen, um allen Beteiligten unnötige Arbeit, Wege und Stress zu ersparen.
Das Wichtigste zuerst:
Die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgt ab dem 1. April 2024 nicht mehr auf einem Betäubungsmittel-(BtM)Rezept.
Dies heißt, Cannabis (Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile) zu medizinischen Zwecken, Delta-9-THC und Dronabinol sowie Zubereitungen der genannten Stoffe (inklusive Extrakte) werden dann per normalem Kassenrezept (E-Rezept) verordnet. Dies gilt auch für das Fertigarzneimittel Sativex®.