Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

News

Pressemitteilung: Fachverbände begrüßen G-BA-Beschluss zur Verordnung von Medizinalcannabis

Genehmigungsvorbehalt für Cannabistherapie entfällt für mehrere Facharztgruppen | Berlin, 24. Juli 2024 – In seinem Beschluss vom vergangenen Donnerstag wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass ärztliche Verschreibungen von Medizinalcannabis für viele relevante Facharztgruppen zukünftig keinem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse mehr unterliegen sollen. Insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerzmedizin, sind in diese Regelung einbezogen.

Weiterlesen »

Was müssen Cannabispatientinnen und -patienten ab dem 01.04.2024 beachten?

Wir, der Bund Deutscher Cannabispatienten e.V. haben die Irritationen der Patientinnen und Patienten, Apotheken und der Ärzteschaft, welche die Änderungen durch das „Cannabisgesetz (CanG)“ mit sich bringen, registriert und möchten mit dieser kleinen Handreichung ein bisschen Licht ins Dunkel bringen, um allen Beteiligten unnötige Arbeit, Wege und Stress zu ersparen.

Das Wichtigste zuerst:
Die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgt ab dem 1. April 2024 nicht mehr auf einem Betäubungsmittel-(BtM)Rezept.

Dies heißt, Cannabis (Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile) zu medizinischen Zwecken, Delta-9-THC und Dronabinol sowie Zubereitungen der genannten Stoffe (inklusive Extrakte) werden dann per normalem Kassenrezept (E-Rezept) verordnet. Dies gilt auch für das Fertigarzneimittel Sativex®.

Weiterlesen »

Verpasste Chance: Verabschiedetes Cannabis Gesetz stigmatisiert Patient*innen und ist möglicherweise verfassungswidrig

Essen / Berlin, 22. März 2024 Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (www.BDCan.de) beklagt Diskriminierung und Stigmatisierung von Patientinnen und Patienten durch das heute im Bundesrat gebilligte Cannabisgesetz der Ampel-Regierung und fordert dringend Nachbesserungen. Ungewollt bewirkt das neue Gesetz eine Vermischung von Freizeitkonsum und medizinischer Anwendung, zum Nachteil der Behandlungsbedürftigen.

Da das Gesetz entgegen dem Koalitionsvertrag keine Abgabe durch kontrollierte Shops schafft, sondern zur Versorgung des riesigen deutschen Marktes mit Freizeitcannabis nur komplizierte Clubmitgliedschaften und den für viele unzumutbaren Eigenanbau vorsieht, erwartet der BDCan, dass sich ein signifikanter Teil des Marktes auf pseudomedizinische Strukturen verlagert. Am Ende werden so wirklich behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten mit Freizeitkonsumierenden in einen Topf geworfen und noch stärker als bisher stigmatisiert. Schlimmer noch, der Gesetzgeber selbst verankert diese Stigmatisierung in wahrscheinlich verfassungswidriger Weise (der BDCan prüft rechtliche Schritte), indem er in § 24 des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) die Abstandsregeln auch für die medizinische Einnahme vorschreibt.

Weiterlesen »

Pressemitteilung: Raus aus der Cannabis-Unterversorgung! Cannabis-Fachverbände fordern einfachen Zugang für Erkrankte, Therapiehoheit für die Ärzteschaft und Bürokratieabbau für alle

Cannabis-Fachverbände fordern einfachen Zugang für Erkrankte, Therapiehoheit für die Ärzteschaft und Bürokratieabbau für alle | Berlin, 03. Januar 2024. Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Arzneimittelrichtlinie hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts für Medizinalcannabis anzupassen. Es sollen einzelne Facharztgruppen und erforderliche Qualifikationen festgelegt werden, bei denen der Genehmigungsvorbehalt in Zukunft entfallen soll. Dazu haben die Fachverbände im Bereich Medizinalcannabis Stellungnahmen beim G-BA eingereicht.

Problem Genehmigungsvorbehalt

Aktuell werden die Kosten für Medizinalcannabis für gesetzlich Versicherte nur dann übernommen, sofern die Krankenkasse dies zuvor genehmigt hat (Genehmigungsvorbehalt). Das dafür etablierte Verfahren ist insbesondere für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten abschreckend, langwierig und bürokratisch. Darüber hinaus werden 30 – 40 % der Ärztinnen und Ärzte gestellten Anträge auf Kostenübernahme von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Daraus resultiert, dass Medizinalcannabis – trotz der erwiesenen Vorteile – immer noch nicht flächendeckend angeboten wird. Erkrankte werden daher aktuell oft in die Illegalität gedrängt.

Weiterlesen »

Klarstellung zu “peinlichem” Vorwurf der ACM

In ihrem Newsletter vom 11.11.2023 hat die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) Äußerungen des Bundes Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) ungewöhnlich persönlich und scharf als “peinlich” kritisiert. Ein peinlicherweise im Text selbst vergessener Kommentar von “d.h.”, der so an alle Empfänger ging, kommentierte dies mit “das hast du schön heiß gemacht”. Offensichtlich ging es hier also nicht um eine sachliche Auseinandersetzung. Für die Patientinnen und Patienten wäre jedoch genau das absolut notwendig, weshalb wir hier eine Versachlichung versuchen.

Heimanbau – Medizinisch sinnvoll oder Notlösung von früher?

Im Kern dreht sich alles um die Frage, ob der Heimanbau auch auf medizinische Zwecke ausgerichtet sein sollte. Sollte, was historisch gesehen einmal der einzige Ausweg war, auch künftig fester Bestandteil der medizinischen Versorgung sein?

Weiterlesen »

Stellungnahme des BDCan e.V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“

Vorbemerkungen
Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) vertritt die Interessen von Menschen, die von
einer Therapie mit Cannabismedikamenten profitieren oder profitieren könnten. Wir arbeiten
überregional und bundesweit und bieten Betroffenen, ihren Ärztinnen und Ärzten sowie
Apothekerinnen und Apothekern direkte Hilfe vor Ort und ermöglichen so einen überregionalen
Informationsaustausch und Vernetzung zum Thema Cannabis als Medizin.
Hervorzuheben ist, dass der BDCan sich als Vertretung wirklich behandlungsbedürftiger Patienten
versteht und jeglichen Medikamentenmissbrauch oder Pseudoverschreibungen zu Genusszwecken
strikt ablehnt, denn: Missbrauch bringt echte Patientinnen und Patienten in Verruf und hat dazu
geführt, dass Cannabis als Medizin von der Politik so restriktiv reguliert wurde, dass die meisten
behandlungsbedürftig Erkrankten unter diesen Restriktionen leiden, teils ihnen die medizinische
Versorgung mit Cannabis sogar vorenthalten wird. Entsprechend ist das Ziel des BDCan seit jeher
eine klare Abgrenzung zwischen Freizeitkonsum und medizinischer Behandlung auf allen Ebenen,
vom angebotenen Cannabisprodukt bis zur Anwendung. Dieses Ziel wird um so dringlicher durch
das Vorhaben der Regierung, Freizeitcannabis zu legalisieren, da bei den heutigen hohen Hürden
für die Versorgung mit Medizinalcannabis ein hoher Ablauf von Patientinnen und Patienten in die
medizinisch unbegleitete Selbstmedikation mit Freizeitcannabis zu erwarten ist, wie dies nach den
Liberalisierungen in Kanada, den Niederlanden und anderen Ländern auch zu beobachten war.

Weiterlesen »