Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Update vom 11.11.2022: Diese Hürde hat das Bundessozialgericht am 10.11.2022 entfernt:

“[…] Für die Erteilung der Genehmigung einer Cannabis-Verordnung reicht es aus, dass der Vertragsarzt der Krankenkasse (KK) den Inhalt der geplanten Verordnung mitteilt oder der Versicherte der KK eine entsprechende Erklärung des Vertragsarztes übermittelt. Dazu gehört (§ 9 Abs 1 Nr 3-5 BtMVV) die Arzneimittelbezeichnung, die Verordnungsmenge und die Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosis und Anwendungsform. Die Vorlage einer vom Arzt bereits ausgestellten Verordnung ist nicht erforderlich. […]

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminberichte/2022_43_Terminbericht.html

 

Dies ist eine freundliche, aber sehr ernste Warnung an alle Menschen, die einen Kostenübernahme-Antrag für Medizinal-Cannabis bei Ihrer Kasse stellen, der mit erhöhter Wahrscheinlichkeit nach wiederholter Ablehnung vor dem Sozialgericht eingeklagt werden muss.

Aktuell sehen es die Sozialgerichte so, dass eine sogenannte „Erstverordnung“ (ein Betäubungsmittel (Btm)-Rezept korrekt ausgefüllt und unterschrieben vom Arzt) dem Kostenübernahmeantrag beiliegen muss. Die Gerichte beziehen sich hier auf den § 31 Abs. 6; genauer auf den markierten Satz:

Dieses formale Rechtsverständnis führte dazu, dass Patienten mit schweren Leiden aufgrund besagter fehlender Erstverordnung ihre lang erwartenden Prozesse bereits beim ersten Termin vor dem Sozialgericht verloren haben.

Wir können diese Haltung der Gerichte nicht nachvollziehen, da in den sehr aufwendigen Kostenübernahmeanträgen alle Informationen vorgelegt werden und trotzdem formal verlangt wird, dass der behandelnde Arzt ein BTM-Rezept zu Kassenlasten ausstellt, um dies dem Kostenübernahmeantrag beizulegen.

Sollte bei Euch die Gefahr bestehen, dass der Antrag vor Gericht landet, prüft besser nach, ob Ihr diese Erstverordnung auch wirklich beigefügt habt. Wenn nicht, solltet Ihr ggf. den Antrag zurückziehen und direkt mit der Erstverordnung den Antrag neu stellen. Denn es ist leider so, dass Ihr die Verhandlung verlieren könnt, allein wegen einem Formfehler.

Dies ist für die Betroffenen doppelt bitter und wir leiden hier wirklich mit Euch und empfinden dieses Verhalten der Gerichte als unfair, unangemessen und ungerecht – zumal unseres Wissens in der Praxis den wenigsten Anträgen ein solches Btm-Rezept zu Kassenlasten beigefügt wurde und diese dennoch problemlos von der GKV bewilligt wurden.

Bitte nehmt unseren Hinweis ernst und prüft Euren Kostenübernahmeantrag, wenn Ihr Euch die Option des Rechtswegs offenhalten möchtet.

Wer sich entsprechende Ablehnungen genauer anschauen möchte, findet hier Beispiele für entsprechende Gerichtsentscheidungen:

 

L 4 KR 288/20 B ER

L 16 KR 424/20 B ER

L 11 KR 3414/17 ER-B

L 1 KR 168/18

L 4 KR 813/19