Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Stellungnahme des Bundes Deutscher Cannabis-Patienten e.V. im Bezug auf die Sicherheit und Verkehrsfähigkeit von Cannabidiol (CBD)

Die Patienten des BDCan sehen die derzeitige Entwicklung mit großer Sorge. In der letzten Zeit bieten lokale Läden sowie Anbieter im Internet ungeprüfte Cannabidiol-haltige Nahrungsergänzungsmittel zum Kauf an. Dies stellt einen klaren Rechtsbruch dar, da diese Produkte unter die Novel-Food-Verordnung fallen und damit aktuell nicht verkehrsfähig sind. Dies bedeutet, sie dürfen nicht an Verbraucher verkauft werden.

Die Produkte sind jedoch nicht so harmlos, wie es uns ihre Anbieter glauben lassen wollen. Zum Beispiel sind Leberschädigungen in Verbindung mit der Einnahme von CBD beobachtet wurden. Aus diesem Grunde gibt es die Empfehlung, Therapien mit hohen Tagesdosen an CBD mit monatlichen Bluttests zur Beobachtung des Gamma-GT-Werts durchzuführen. Des Weiteren kann es zu diversen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommen.

Die Konzentrationen an Cannabidiol, welche sich in dem größten Teil der auf dem Markt erhältlichen Produkte befinden, könnte an dieser Stelle durchaus als nahezu „homöopathisch“ bezeichnet werden. Auf der anderen Seite gibt es keine evaluierten Daten im Bezug auf eine Langzeitanwendung, auch von niedrigen Dosen Cannabidiol.

Besonders sind uns auch aggressive CBD-Wiederverkäufer in unseren Selbsthilfegruppen sowie online aufgefallen, die Cannabidiol – überspitzt beschrieben – für die natürliche Lösung auf alle medizinischen Probleme der kompletten Menschheit darstellen. Dieses Verhalten kann man sich von außen nur als völligen Hyperfokus oder gutes Produktmarketing erklären. Vertrauensvoll geht aber anders. Daher werden wir diese Verkaufsversuche in unseren Gruppen weiter konsequent ahnden und gewerblichen Anbietern dieser Art den Zugang zu unseren Gruppen verwehren. Denn wir möchten niemandem eine Plattform bieten, der versucht, sich durch das Unglück und die Verzweiflung kranker Menschen einen Vorteil zu verschaffen.

Aufgrund des aktuellen Forschungsstandes sagen wir ganz klar: CBD und CBD-haltige Produkte sollten unter ärztlicher Anleitung eingenommen werden und daher fordern wir die klare Einstufung dieser als verschreibungspflichtiges Arzneimittel.

Ergänzend möchten wir noch darauf hinweisen, dass aktuell von der European Industrial Hemp Association (EIHA) ein aus unserer Sicht aussichtsloser Kampf gegen die Einstufung von Hanfextrakten als Novel Food geführt wird. Das Vorgehen dieser Vereinigung sehen wir äußerst kritisch, da unter anderem durch missverständliche Pressemitteilungen Verbrauchern sowie in der Branche tätigen Unternehmern suggeriert wurde, dass unter gewissen Umständen Hanfextrakte weiterhin legal als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden dürften. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Auch das aktuell von vielen Anbietern durchgeführte „Umlabeln“ der Nahrungsergänzungsmittel als Aroma- oder Duft-Öle ist aus unserer Sicht mehr als bedenklich, denn hier werden Einnahmeempfehlungen allenfalls unter der Hand weitergegeben, kein CBD-Gehalt deklariert und der Verbraucher ist völlig auf sich gestellt mit seinem Produkt und dessen Wirkungen.

Wir bitten Sie abschließend, die vielen Fake News und Heilsversprechen in Bezug auf Cannabidiol immer kritisch zu hinterfragen. Denn es ist Ihre Gesundheit und Ihre Entscheidung.