Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Cannabis-Medikation und Fahrerlaubnis

Kaum eine Frage beschäftigt Cannabis-Patienten mehr als diese:

Jede Dauermedikation kann die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Daher gilt:

Fahren Sie grundsätzlich erst, nachdem die Einstellungsphase auf das Medikament abgeschlossen ist.

Auch eine Dosisänderung bedarf einer Einstellungsphase, in der Patient-/innen nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen sollten.

 

 

Verhaltenstipps bei Polizeikontrollen

Die Polizei prüft bei Verkehrskontrollen unter anderem, ob eine sogenannte „Drogenfahrt“ vorliegt.

Hinweise auf Drogenfahrten:

  • Verhaltens- und/oder Fahrauffälligkeiten

Beispiele:

    • auffälliger Fahrstil (durchdrehende Reifen, laute Musik)
    • Missachtung der Verkehrsregeln
    • unsicheres Fahren, Schlangenlinien, sehr langsames Fahren, Fahrfehler
  • Fehlendes Rezept
  • Fehlende Einnahmeanweisung
  • Anlass zum Zweifel an der bestimmungsgemäßen Einnahme laut ärztlicher Anweisung

Beispiele:

    • Anweisung „Inhalation nach Verdampfung“, aber Joint-Stummel im Aschenbecher
    • Fahrer/-in berichtet, er/sie „habe nur ein Bier zum Essen getrunken“ (= Beikonsum weiterer zentral wirksamer Substanzen)
    • Hinweise, die auf den Konsum illegaler Substanzen hindeuten (auch aktenkundiger Konsum in der Vergangenheit)

Sofern keiner dieser Punkte zutrifft, darf die Polizei NICHT von einer Drogenfahrt ausgehen.

Wichtig:

  • Auf die Frage, ob Drogen konsumiert wurden, sollte wahrheitsgemäß mit „nein“ geantwortet werden. Diese Frage bezieht sich lediglich auf illegale Drogen und nicht auf Medikamente.
  • Auch sollte der/die Kontrollierte an diesem Punkt keinesfalls gleich darauf hinweisen, dass er/sie zwar Cannabis eingenommen hätte, dies „aber darf, weil es sein/ihr Medikament ist“. So lange niemand nach einer Medikation fragt, ist diese irrelevant.
  • Einen Urintest darf der/die Patient/-in ablehnen.
  • Ebenso darf die Polizei alternativ KEINE Blutabnahme anordnen, da keine Gründe für einen sogenannten „Anfangsverdacht“ vorliegen.
  • Erst, wenn von der Polizei direkt nach eingenommenen Medikamenten gefragt wird, sollten das Rezept und die Einnahmeanweisung vorzeigt werden.
  • Sofern kein Hinweis auf eine Drogenfahrt vorliegt, sollte die Kontrolle spätestens nach Prüfung dieser Unterlagen beendet sein und die Fahrt fortgesetzt werden dürfen.

Update E-Rezept:

Um zukünftig den Patientenstatus nachzuweisen zu können empfehlen wir die Nutzung der E-Rezept-App der Gematik. Hier ist es möglich, alle bereits eingelösten E-Rezepte im Archiv anzeigen zu lassen. Zudem können E-Rezepte in der App direkt an eine Apotheke der Wahl gesendet werden. 

ACHTUNG:

Die Polizei ist verpflichtet, der Führerscheinstelle mitzuteilen, wenn ein/e Fahrerlaubnisinhaber/-in einer Cannabis-Medikation unterliegt.

Deshalb sollte der/die Patient/-in möglichst IMMER versuchen, das Thema „Medikamente“ zu vermeiden.

Sollte eine Meldung erfolgen, erhält der/die Fahrer/-in nach einigen Wochen Post von der Führerscheinstelle, wo er oder sie aufgefordert wird, seine bzw. ihre Fahrtauglichkeit zu beweisen.

Hierzu ordnen die Behörden meist zunächst ein verkehrsmedizinisches Gutachten an, für dessen Kosten die Betroffenen selbst aufkommen müssen. Dies dient der Einschätzung, ob eine Fahrtauglichkeit trotz Erkrankung und entsprechender Medikation möglich ist.

In Fällen, wo Zweifel an der bestimmungsgemäßen Einnahme des Medikaments oder an der Fahrtauglichkeits-Selbsteinschätzung bestehen, wird der/die Patient/-in aufgefordert, eine Medizinisch-Psychologie Untersuchung (MPU) – ebenfalls auf eigene Kosten – zu absolvieren, die umfangreicher und auch kostenintensiver ist als ein verkehrsmedizinisches Gutachten.

Grundsätzlich und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bitte IMMER vor jeder Fahrt kritisch hinterfragen, ob wirklich Fahrtauglichkeit besteht!

Gute Fahrt!