Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

27. April 2026

Pressemitteilung

Geplante Streichung der Cannabisblüten-Erstattung:
BDCan warnt vor Therapieabbrüchen und Kostenanstieg

Patientenverband kritisiert Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums: Der Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung würde schwer kranke Menschen zu Therapieumstellungen zwingen und bereits stabil erreichte Behandlungen gefährden. Zudem erhöht er die Kosten der Kassen, statt Einsparungen zu erzielen.

Essen, 27. April 2026 – Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan) warnt eindringlich vor der im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus einer Reformempfehlung wird damit ein konkretes Gesetzesvorhaben mit unmittelbaren Folgen für schwer und chronisch kranke Menschen.

Für viele Betroffene sind Cannabisblüten keine beliebig austauschbare Darreichungsform, sondern Teil einer ärztlich begleiteten Therapie, die häufig erst nach langer Krankheitsgeschichte, erfolglosen Behandlungsversuchen und belastenden Genehmigungsverfahren erreicht wurde. Ein pauschaler Ausschluss würde diese Patientinnen und Patienten nicht gesünder machen, sondern sie zu Therapieumstellungen zwingen – mit dem Risiko erneuter Schmerzspitzen, schlechterer Symptomkontrolle, stärkerer Nebenwirkungen und weiterer Einschränkungen im Alltag.

„Es geht hier um chronisch oder schwer kranke Menschen, deren Leiden meist in aufwendigen Genehmigungsprozessen der GKV nachgewiesen wurde. Der Versorgungsbedarf dieser Menschen verschwindet nicht durch einen Leistungsausschluss“, erklärt Daniela Joachim, Vorstandsvorsitzende des BDCan. „Wenn die Politik ein Signal für Einsparungen geben möchte, dann besser nicht auf dem Rücken leidender Menschen und letztlich mit Mehrkosten der gesetzlichen Kassen.“

Nach Auffassung des BDCan wird im Referentenentwurf unterschätzt, welche Bedeutung die inhalative Anwendung für viele Patientinnen und Patienten hat. Gerade bei akuten Symptomen, Schmerzspitzen, Spastiken, Übelkeit oder bei komplexen Begleiterkrankungen können der schnelle Wirkeintritt und die Umgehung des Magen-Darm-Traktes therapeutisch entscheidend sein. Orale Darreichungsformen wie Tropfen oder Kapseln sind in solchen Situationen kein probater Ersatz.

Besonders problematisch wäre die geplante Streichung für viele schwer und chronisch kranke Menschen, die Cannabisblüten nicht privat bezahlen können. Der Wegfall der Erstattung kann deshalb nicht nur zu erzwungenen Umstellungen führen, sondern auch zu Versorgungslücken, Therapieabbrüchen oder einem Ausweichen auf unsichere Bezugswege.

Auch die erwarteten Einsparungen sind aus Sicht des BDCan unrealistisch. Wenn Cannabisblüten für einen Teil der Patientinnen und Patienten nicht gleichwertig ersetzbar sind, entstehen keine echten Systemeinsparungen, sondern Verlagerungen: auf andere erstattungsfähige Arzneimittel, zusätzliche ärztliche Kontrollen, neue Einstellungsprozesse oder unmittelbar auf die Betroffenen selbst. Insbesondere die sehr erfolgreiche Substitution oder Verringerung von Opiaten in der Schmerztherapie würde konterkariert, mit in der Folge höheren Suchtrisiken und Kosten. Eine Maßnahme, die kurzfristig als Sparbeitrag erscheint, dürfte somit in der Versorgungspraxis zu höheren Folgekosten und zusätzlichem Leid führen.

Der BDCan fordert daher, die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umzusetzen. Wo Reformbedarf gesehen wird, sollte dieser über Qualitätsanforderungen, ärztliche Begleitung, sorgfältige Verlaufskontrolle, Dokumentation und Evaluation gelöst werden – nicht über den pauschalen Ausschluss einer für viele Betroffene wichtigen Therapieoption.

Die vollständige Stellungnahme des BDCan ist abrufbar unter:
https://bdcan.de/stellungnahme_blueten/

Pressekontakt:

Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan)
Daniela Joachim, Vorstandsvorsitzende
E-Mail: daniela.joachim@bdcan.de
Website: https://bdcan.de