Pressemitteilung | 27. April 2026
Geplante Streichung der Cannabisblüten-Erstattung:
BDCan warnt vor Therapieabbrüchen und Kostenanstieg
Der Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung würde schwer und chronisch kranke Menschen zu Therapieumstellungen zwingen – mit Risiken für stabile Behandlungen und möglichen Mehrkosten.
Kurz zusammengefasst
- Cannabisblüten sind für viele Patient*innen keine beliebig austauschbare Darreichungsform.
- Ein Ausschluss aus der GKV-Erstattung kann Therapieabbrüche, Versorgungslücken und erzwungene Umstellungen verursachen.
- Einsparungen sind fraglich, wenn dadurch Folgekosten durch neue Einstellungen, ärztliche Kontrollen oder andere Arzneimittel entstehen.
- Der BDCan fordert: keine pauschale Streichung, sondern Qualität, Dokumentation und Evaluation.
Pressemitteilung
Patientenverband kritisiert Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums: Der Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung würde schwer kranke Menschen zu Therapieumstellungen zwingen und bereits stabil erreichte Behandlungen gefährden. Zudem erhöht er die Kosten der Kassen, statt Einsparungen zu erzielen.
Was geplant ist
Essen, 27. April 2026 – Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan) warnt eindringlich vor der im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus einer Reformempfehlung wird damit ein konkretes Gesetzesvorhaben mit unmittelbaren Folgen für schwer und chronisch kranke Menschen.
Warum Cannabisblüten für viele Patient*innen relevant sind
Für viele Betroffene sind Cannabisblüten keine beliebig austauschbare Darreichungsform, sondern Teil einer ärztlich begleiteten Therapie, die häufig erst nach langer Krankheitsgeschichte, erfolglosen Behandlungsversuchen und belastenden Genehmigungsverfahren erreicht wurde.
Risiken für stabile Therapien
Ein pauschaler Ausschluss würde diese Patientinnen und Patienten nicht gesünder machen, sondern sie zu Therapieumstellungen zwingen – mit dem Risiko erneuter Schmerzspitzen, schlechterer Symptomkontrolle, stärkerer Nebenwirkungen und weiterer Einschränkungen im Alltag.
„Es geht hier um chronisch oder schwer kranke Menschen, deren Leiden meist in aufwendigen Genehmigungsprozessen der GKV nachgewiesen wurde. Der Versorgungsbedarf dieser Menschen verschwindet nicht durch einen Leistungsausschluss“, erklärt Daniela Joachim, Vorstandsvorsitzende des BDCan. „Wenn die Politik ein Signal für Einsparungen geben möchte, dann besser nicht auf dem Rücken leidender Menschen und letztlich mit Mehrkosten der gesetzlichen Kassen.“
Besonders problematisch wäre die geplante Streichung für viele schwer und chronisch kranke Menschen, die Cannabisblüten nicht privat bezahlen können. Der Wegfall der Erstattung kann deshalb nicht nur zu erzwungenen Umstellungen führen, sondern auch zu Versorgungslücken, Therapieabbrüchen oder einem Ausweichen auf unsichere Bezugswege.
Fragliche Einsparungen
Auch die erwarteten Einsparungen sind aus Sicht des BDCan unrealistisch. Wenn Cannabisblüten für einen Teil der Patientinnen und Patienten nicht gleichwertig ersetzbar sind, entstehen keine echten Systemeinsparungen, sondern Verlagerungen: auf andere erstattungsfähige Arzneimittel, zusätzliche ärztliche Kontrollen, neue Einstellungsprozesse oder unmittelbar auf die Betroffenen selbst. Insbesondere die sehr erfolgreiche Substitution oder Verringerung von Opiaten in der Schmerztherapie würde konterkariert, mit in der Folge höheren Suchtrisiken und Kosten. Eine Maßnahme, die kurzfristig als Sparbeitrag erscheint, dürfte somit in der Versorgungspraxis zu höheren Folgekosten und zusätzlichem Leid führen.
Forderung des BDCan
Der BDCan fordert daher, die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umzusetzen. Wo Reformbedarf gesehen wird, sollte dieser über Qualitätsanforderungen, ärztliche Begleitung, sorgfältige Verlaufskontrolle, Dokumentation und Evaluation gelöst werden – nicht über den pauschalen Ausschluss einer für viele Betroffene wichtigen Therapieoption.
Weiterführende Informationen
Die vollständige Stellungnahme des BDCan zum Referentenentwurf ist hier abrufbar:
Pressekontakt
Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan)
Daniela Joachim, Vorstandsvorsitzende
E-Mail: daniela.joachim@bdcan.de
Website: bdcan.de