Bundessozialgericht: Rechtliche Anforderungen an die Verordnung von Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 SGB V
Vertragsärztinnen und -ärzte müssen bei der Verordnung von Medizinalcannabis genaue Dokumentations- und Abwägungspflichten erfüllen, wie das Bundessozialgericht (Urteil vom 20.03.2024, AZ B1 KR 24/22) entschieden hat.
Standardtherapien und deren Wirksamkeit
Vergleichende Bewertung
Auf Basis dieser Informationen muss der Arzt
oder die Ärztin eine sorgfältige Abwägung zwischen den Nebenwirkungen der Standardtherapien und den möglichen Risiken einer Cannabistherapie vornehmen.
Nebenwirkungen der Standardtherapien
Auch aufgetretene Nebenwirkungen sind detailliert zu jeder Standardtherapie zu erfassen.
Dokumentation von Standardtherapien
Vertragsärzt*innen müssen dokumentieren, welche Standardtherapien bereits angewandt wurden und wie deren Erfolg in Bezug auf das Behandlungsziel war.
Anforderungen an die Begründung
Genaue Dosisangaben erforderlich
Ein standardisierter Fragebogen mit pauschalen Angaben genügt den Anforderungen nicht. Stattdessen muss der Vertragsarzt oder die Vertragsärztin die geplante Einzeldosis und Tagesdosis von Cannabis präzise dokumentieren.
Keine Verwendung eines Fragebogens allein
Die Verordnung darf nicht allein auf Basis eines ausgefüllten standardisierten Fragebogens erfolgen. Stattdessen muss eine umfassende begründete Einschätzung des Arztes oder der Ärztin erstellt werden.
Berücksichtigung aller relevanten Faktoren
Bei seiner Einschätzung muss der Arzt oder die Ärztin alle in der Entscheidung relevanten Faktoren, wie Krankheitsbild, Standardtherapien und deren Wirksamkeit, Nebenwirkungen, Gefahr einer Abhängigkeit, sorgfältig abwägen und dokumentieren.
Sicherstellung der Compliance
Aufklärung der Patient*innen
Der Arzt oder die Ärztin muss den Patienten umfassend über Risiken und Nebenwirkungen einer Cannabistherapie aufklären, um die Compliance sicherzustellen.
Aufklärung der Patient*innen
Der Arzt oder die Ärztin muss den Patienten umfassend über Risiken und Nebenwirkungen einer Cannabistherapie aufklären, um die Compliance sicherzustellen.
Aufklärung der Patient*innen
Der Arzt oder die Ärztin muss den Patienten umfassend über Risiken und Nebenwirkungen einer Cannabistherapie aufklären, um die Compliance sicherzustellen.
Fortlaufende Evaluierung der Therapie
Erfolgskontrolle
Der Arzt oder die Ärztin muss regelmäßig überprüfen, ob die Cannabistherapie die angestrebten Behandlungsziele erreicht und das Wohlbefinden des Patienten verbessert.
Anpassung der Therapie
Wenn sich der Krankheitsverlauf oder die Symptomatik
ändern, muss der Arzt oder die Ärztin die
Cannabistherapie entsprechend anpassen, um eine
optimale Versorgung sicherzustellen.
Dokumentation der Evaluierung
Alle Schritte der Erfolgskontrolle und etwaige Therapieanpassungen sind sorgfältig zu dokumentieren, um die Nachvollziehbarkeit der Behandlung zu gewährleisten.
Fachliche Expertise des Arztes/der Ärztin
Medizinische Kenntnisse
Vertragsärzt*innen müssen über fundierte medizinische Kenntnisse zur Behandlung der vorliegenden Erkrankung mit Cannabis verfügen.
Wissenschaftliche Evidenz
Er oder sie sollte sich auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabistherapien stützen können.
Dokumentationskompetenz
Darüber hinaus muss der Arzt oder die Ärztin die gesetzlichen Dokumentationspflichten sicher beherrschen, um eine rechtssichere Begründung zu erstellen.
Fachliche Erfahrung
Idealerweise verfügen Ärzt*innen auch über praktische Erfahrung in der Behandlung mit Medizinalcannabis.
Fazit: Sorgfältige Prüfung und Begründung
1
Umfassende Dokumentation
Vertragsärzt*inen müssen den Krankheitszustand der Patient*innen, die zu behandelnde Erkrankung und Symptomatik sowie die Wirksamkeit von Standardtherapien detailliert dokumentieren.
2
Sorgfältige Abwägung
Bei der Entscheidung zur Cannabisverordnung muss der Arzt oder die Ärztin alle relevanten Faktoren, insbesondere die Nebenwirkungen, sorgfältig gegen die Risiken der Cannabinoidtherapie abwägen.
3
Rechtskonforme Begründung
Die Verordnung muss auf Basis einer umfassenden, begründeten ärztlichen Einschätzung erfolgen, nicht allein auf Basis eines Fragebogens.
4
Umfassende Dokumentation
Vertragsärzt*inen müssen den Krankheitszustand der Patient*innen, die zu behandelnde Erkrankung und Symptomatik sowie die Wirksamkeit von Standardtherapien detailliert dokumentieren.