Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

Verbändepapier

Patient:innen im Fokus:
Schutz der Versorgung mit medizinischem Cannabis
im Licht der geplanten Legalisierung
von Cannabis als Genussmittel

Die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene soll kommen. So steht es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Der Startschuss zur Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach fiel Anfang Mai 2022. Im Anschluss leitete der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, einen umfangreichen Konsultationsprozess mit zahlreichen Expert:innen ein, um auf dieser Basis ein Eckpunktepapier zu erarbeiten. Der Gesetzesentwurf ist für Ende 2022 / Anfang 2023 angekündigt.

Es ist absehbar, dass die generelle Legalisierung Konsequenzen für den Bereich Medizinalcannabis in Deutschland nach sich ziehen wird. Die Politik darf daher die Bedürfnisse der Patient:innen nicht aus den Augen verlieren. Es muss vermieden werden, dass Bürger:innen für die Behandlung medizinischer Symptome aufgrund des einfacheren Zugangs zu Cannabis als Genussmittel dieses als Eigenmedikation anwenden. Stattdessen sollten die aktuellen politischen Bestrebungen genutzt werden, gleichzeitig auch die Hürden im Bereich medizinisches Cannabis zu adressieren, sodass fünf Jahre nach Einführung des “Cannabis als Medizin”-Gesetzes die Versorgung von Patient:innen nachhaltig verbessert werden kann.

Viele Patient:innen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, sind gegenwärtig weiterhin in die Illegalität gedrängt oder werden sogar strafrechtlich verfolgt. Aufgrund der hohen Ablehnungsraten von fast 40 % bei den Kostenübernahmeanträgen durch die Krankenkassen hat sich zudem ein florierender Markt von Privatärzt:innen entwickelt, die in einigen Fällen hohe Behandlungsgebühren verlangen. Viele Patient:innen können sich diese Behandlungskosten und die Medikamente aus der Apotheke aus finanziellen Gründen nicht leisten, sodass eine soziale Schieflage entstanden ist. Die Politik muss einen rechtlichen Rahmen schaffen, um diese soziale Schieflage bei der Versorgung mit cannabisbasierten Arzneimitteln zu überwinden.

Patient:innen, Ärzteschaft, Apothekerschaft und Wirtschaft haben sich zum Schutz der Versorgung mit medizinischem Cannabis im Licht der geplanten Legalisierung von Cannabis als Genussmittel zusammengeschlossen und stellen folgende verbändeübergreifenden Forderungen an die Politik:

1. Zugang von Patient:innen zu medizinischem Cannabis sichern

Neben dem sich neu konstituierenden Markt für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken muss auch der Medizinalcannabismarkt nachhaltig gesichert werden, um eine adäquate Beratung und Begleitung von Patient:innen zu gewährleisten. Ärzt:innen müssen nach dem Grundsatz der Therapiehoheit in der Lage sein, Patient:innen mit medizinischem Cannabis zu behandeln.

Darüber hinaus müssen die Hürden für eine Kostenübernahme abgebaut werden. Nur so kann verhindert werden, dass sich Patient:innen mit Produkten des Genussmittelmarktes oder des illegalen Marktes ohne Beratung und Aufklärung selbst therapieren müssen. Durch die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen, bei gleichzeitigem Schutz vor einem Regress, kann die Kostenerstattung für Patient:innen gesichert und die Therapiehoheit der Ärzt:innen wiederhergestellt werden. Die bestehenden strafbewehrten Beschränkungen der Verschreibungsmöglichkeit von Betäubungsmitteln nach § 13 Betäubungsmittelgesetz stellen bereits ausreichend sicher, dass die Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten nur dann erfolgen kann, wenn der „beabsichtigte Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann“. Die zusätzliche Genehmigung der Anträge durch Krankenkassen ist insofern nicht notwendig.

Außerdem müssen Patient:innen auch künftig auf unterschiedliche Anwendungsformen der cannabisbasierten Therapie zugreifen können. Viele Patient:innengruppen sind beispielsweise auf den schnellen Wirkeintritt der inhalativen Einnahme von Cannabisblüten bei u. a. Schmerzspitzen und Spastiken angewiesen. Solange es keine entsprechende Auswahl an parenteralen Cannabisarzneimitteln gibt, die vergleichbar wirken, muss den Patient:innen weiterhin die Möglichkeit der Cannabisblütentherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung stehen. Auch hier würde es sonst dazu kommen, dass sich kranke Menschen im Genussmittelmarkt ohne medizinische oder pharmazeutische Beratung selbst versorgen müssen oder bei fehlenden finanziellen Mitteln zum Eigenanbau gezwungen werden.

Zuletzt wird die zuverlässige Versorgung von Patient:innen durch einen uneinheitlichen Umgang der beteiligten Aufsichtsbehörden der Bundesländer mit medizinischen Cannabisprodukten erschwert, die zu Unsicherheiten bei Ärzt:innen, Apotheker:innen und Industrie führen. An dieser Stelle sind bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen notwendig. 

2. Versorgung mit qualitätsgesicherten Produkten gewährleisten

Der Bedarf von Cannabis zu Genusszwecken wird konservativ auf ca. 400 Tonnen pro Jahr geschätzt. Seit Inkrafttreten des “Cannabis-als-Medizin” Gesetzes in 2017 hat sich auch der Marktbedarf an cannabisbasierten Arzneimitteln stetig erhöht. Aufgrund der aktuellen Unterversorgung wird eine weitere Steigerung prognostiziert. Eine Legalisierung von Cannabis für den Freizeitkonsum darf die Sicherstellung der Behandlung von Patient:innen mit medizinischem Cannabis nicht gefährden.

Um die therapeutischen Bedürfnisse von Patient:innen sicherzustellen, sollte der Bedarf an Medizinalcannabis vorrangig gedeckt werden. Die medizinischen Produkte müssen von den Genussmittelprodukten klar getrennt klassifiziert werden, wodurch eine ausreichende Versorgung mit qualitätsgesicherten Produkten im Medizinalcannabismarkt gewährleistet werden kann.

3. Forschung im Bereich Medizinalcannabis fördern

Der therapeutische Nutzen cannabisbasierter Arzneimittel für Patient:innen ist bei einer Vielzahl von Indikationen unbestritten. Dennoch bedarf es weiterer Forschung, um das medizinische Potenzial der Behandlung wissenschaftlich zu untermauern.

Vorhandene Ergebnisse wie z. B. aus der auf Daten von GKV-Versicherten basierenden BfArM-Begleiterhebung sind nicht ausreichend, wie die Verantwortlichen im kürzlich erschienenen Abschlussbericht selbst bestätigen. Stattdessen können vorhandene Ergebnisse sogar in die Irre führen, da sie durch einen erheblichen Selektionsbias und zahlreiche weitere methodische Schwächen verzerren. Zudem werden ganze Patient:innengruppen und Krankheitsbilder ohne Grundlage durch Vermutungen stigmatisiert. Um bestehende Wissenslücken zu schließen, muss die klinische Forschung im Bereich Medizinalcannabis dringend durch bessere Rahmenbedingungen und Forschungsgelder gefördert werden.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedeutung des Endocannabinoidsystems für den gesunden Organismus und die Pathogenese und Behandlung von Erkrankungen müssen außerdem als fester Bestandteil in die medizinische und pharmazeutische Lehre aufgenommen werden, um Studierende, Ärzt:innen und Pharmazeut:innen über das therapeutische Potenzial cannabisbasierter Arzneimittel aufzuklären und somit mehr Patient:innen den Zugang zu medizinischem Cannabis zu gewähren.

  • Forderungen an die Politik auf einen Blick
  • Genehmigungsvorbehalt abschaffen und Kostenerstattung für Patient:innen sichern
  • Therapiehoheit für Ärzt:innen wiederherstellen (§ 31 Abs. 6 SGB V)
  • Soziale Schieflage bei der Versorgung mit Medizinalcannabis überwinden
  • Bestehenden Rechtsrahmen für medizinisches Cannabis bundesweit einheitlich umsetzen
  • Qualität und Sicherheit für Medizinalcannabis sicherstellen
  • Versorgung von Patient:innen mit qualitätsgesicherten cannabisbasierten Arzneimitteln vorrangig sichern
  • Klinische Forschung durch bessere Rahmenbedingungen sowie finanzielle Unterstützung fördern
  • Grundlagen des Endocannabinoidsystems und des therapeutischen Potenzials von Cannabinoiden in der medizinischen und pharmazeutischen Lehre verankern
Kontakte

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Ansprechpartner: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl
Telefon: 05233 953 72 46
Webseite: https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/
E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)
Ansprechpartnerin: Daniela Joachim
Telefon: 0201 6485 08 52
Webseite: https://bdcan.de/
E-Mail: info@bdcan.de

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Ansprechpartner: Jürgen Neumeyer
Telefon: 0163 9860 888
Webseite: https://cannabiswirtschaft.de/
E-Mail: kontakt@cannabiswirtschaft.de

Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Ansprechpartnerin: Christina Schwarzer
Telefon: 030 235 939 590
Webseite: https://bpc-deutschland.de/
E-Mail: info@bpc-deutschland.de

Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG)
Ansprechpartner: Dr. Konrad F. Cimander
Telefon: 0162 2305216
Website: https://medi-can.de/
E-Mail: dmcg@medi-can.de

Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM)
Ansprechpartner: Gero Kohlhaas
Telefon: 05233 953 72 46
Website: https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/
E-Mail: gero.kohlhaas@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Ansprechpartnerin: Dr. Christiane Neubaur
Telefon: 0208 9912 99 21
Webseite: https://vca-deutschland.de/
E-Mail: info@vca-deutschland.de

Wissenschaftsnetzwerk Cannabinoide in der Medizin (WCM)
Ansprechpartner: Professor Dr. Sven Gottschling
Telefon: 06841 16 28510
Webseite: https://www.wissenschaft-cannabinoide.de/
E-Mail: zentrum.palliativmedizin@uks.eu