Geplante Streichung der Cannabisblüten-Erstattung: Jetzt sichtbar werden
Im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist vorgesehen, Cannabisblüten aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Der BDCan lehnt diese geplante Streichung ab.
Für viele schwer und chronisch kranke Patient:innen geht es dabei nicht um eine austauschbare Darreichungsform. Es geht um eine ärztlich begleitete Therapie, die im Alltag trägt und deren Umstellung erhebliche Folgen haben kann.
Was geplant ist
Laut Referentenentwurf sollen getrocknete Cannabisblüten künftig nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Erstattungsfähig bleiben sollen dagegen Cannabis-Extrakte, Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon.
Der BDCan sieht darin keinen rein technischen Eingriff. Eine solche Änderung kann Patient:innen treffen, die bereits auf Cannabisblüten eingestellt sind und deren Versorgung zuvor medizinisch begründet und geprüft wurde.
Warum der BDCan die Streichung kritisch sieht
Cannabisblüten sind für viele Patient:innen keine beliebig austauschbare Darreichungsform. Ein erzwungener Wechsel auf Extrakte, Dronabinol oder Fertigarzneimittel kann eine funktionierende Behandlung destabilisieren.
Mögliche Folgen sind Versorgungslücken, Therapieabbrüche, erneute Schmerzspitzen, schlechtere Symptomkontrolle oder stärkere Nebenwirkungen. Für viele Betroffene wäre auch die private Selbstzahlung keine realistische Alternative. Sie könnte zu finanzieller Überforderung führen und damit faktisch den Zugang zur bisherigen Therapie beenden.
Auch die erwarteten Einsparungen bewertet der BDCan kritisch. Wenn Therapien umgestellt, neu begleitet oder durch andere erstattungsfähige Arzneimittel ersetzt werden müssen, können Kosten lediglich verlagert werden. Der Behandlungsbedarf schwer kranker Menschen verschwindet nicht durch einen Leistungsausschluss.
Was Betroffene jetzt tun können
Patient:innen, Angehörige, Unterstützende und Menschen aus der Versorgung können jetzt sichtbar machen, was die geplante Streichung konkret bedeuten würde. Besonders wichtig sind persönliche Schilderungen:
- Welche Therapie ist aktuell notwendig?
- Was würde eine Umstellung bedeuten?
- Welche Belastungen wären zu erwarten?
Aktion gegen die Streichung unterstützen
Der Deutsche Hanfverband hat dazu eine Aktion gestartet. Dort können Betroffene und Unterstützende ihre Perspektive gegenüber Bundestagsabgeordneten sichtbar machen.
Der BDCan unterstützt diesen Aufruf, weil politische Entscheidungen über Versorgung nicht ohne die Erfahrungen der betroffenen Patient:innen getroffen werden sollten.
Patientenflyer für Apotheken, Praxen und Organisationen
Hintergrund und weiterführende Informationen
Wer die geplante Streichung der Cannabisblüten-Erstattung vertiefend einordnen möchte, findet hier weitere Informationen des BDCan.
Was für Patientinnen und Patienten auf dem Spiel steht
Wenn Patientinnen und Patienten die Kosten für eine Therapie mit medizinischem Cannabis erstattet bekommen, ist das kein Zufall. Dahinter stehen in der Regel ärztliche Begründungen, Prüfungen durch die Krankenkasse und oft lange Krankheitsverläufe.
Wir sehen die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten durch einen pauschalen Ausschluss von Cannabisblüten zu Therapieumstellungen gezwungen werden könnten, obwohl ihre bisherige Behandlung für sie tragfähig war. Das kann zu Unsicherheit, zusätzlichem Abstimmungsbedarf und im Einzelfall auch zu Versorgungslücken führen.
Wie viele Menschen konkret betroffen wären, lässt sich derzeit nicht verlässlich sagen. Klar ist aber: Ein bestehender Behandlungsbedarf verschwindet nicht dadurch, dass eine bisher erstattete Therapie gestrichen wird.
Besonders schwer wiegt die Frage der Selbstzahlung. Die GKV-Erstattung von medizinischem Cannabis betrifft regelmäßig schwer oder chronisch kranke Menschen, deren Behandlung zuvor medizinisch begründet und geprüft wurde. Wenn eine bislang erstattete Therapie künftig nur noch privat bezahlt werden kann, ist das für viele Betroffene keine realistische Alternative. Für viele schwer kranke Menschen wäre Selbstzahlung faktisch ein Ausschluss aus der bisherigen Versorgung.
Warum Cannabisblüten nicht einfach ersetzbar sind
Im Referentenentwurf wird davon ausgegangen, dass künftig vor allem standardisierte Extrakte oder Fertigarzneimittel die erstattete Versorgung bestimmen sollen. Nach unserer Einschätzung beantwortet das aber noch nicht die Frage, was das für bestehende Behandlungen praktisch bedeuten würde.
Besonders relevant sind Situationen, in denen die inhalative Anwendung eine besondere Rolle spielen kann, etwa wenn ein schneller Wirkeintritt wichtig ist oder der Magen-Darm-Trakt möglichst umgangen werden soll. Solche Behandlungen lassen sich nicht einfach auf eine andere Darreichungsform umstellen.
Warum wir die Einsparlogik für problematisch halten
Die „FinanzKommission Gesundheit“ verbindet die Reformempfehlung mit erwarteten Einsparungen von rund 0,13 Mrd. Euro im Jahr 2027. Gleichzeitig geht sie davon aus, dass nur ein kleiner Teil der bisher mit Cannabisblüten versorgten Patientinnen und Patienten auf andere weiterhin erstattungsfähige Cannabisarzneimittel umsteigen würde.
Die Kommission beschreibt außerdem, dass es weiterhin Patientinnen und Patienten geben werde, die Cannabisblüten nutzen und diese dann selbst bezahlen. Genau diese Annahme halten wir für kaum nachvollziehbar: Wenn Selbstzahlung für viele schwer kranke Menschen keine realistische Möglichkeit ist, kann sie auch keine tragfähige Grundlage für eine Einsparrechnung sein.
Wenn nur ein kleiner Teil auf andere erstattungsfähige Cannabisarzneimittel umsteigen soll, bleibt offen, wie die Versorgung für den deutlich größeren Teil künftig weitergehen soll. Wenn Patientinnen und Patienten ihre bisherige Therapie selbst bezahlen müssten oder nicht mehr in ihrer bisherigen Behandlung bleiben könnten, wäre das keine echte Verbesserung der Versorgung. Es wäre vor allem eine Verschiebung der Kosten auf kranke Menschen.
Hinzu kommt: Die heutigen strengeren Begründungsregeln galten nicht von Anfang an. Bei älteren Kostenübernahmen lässt sich deshalb nicht einfach unterstellen, dass andere Cannabisarzneimittel damals bereits nach denselben Maßstäben geprüft wurden. Dabei geht es nicht um neue Prüfungen bestehender Genehmigungen, sondern um die Frage, wie belastbar die angenommene Einsparung ist.