PRESSEMITTEILUNG
BDCan bittet Bundespräsidenten um Prüfung: Schwerkranke dürfen ihre Therapie nicht über Nacht verlieren
Aktueller Stand
Der Deutsche Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat am selben Tag entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Nach dem aktuell geprüften Stand wurde das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und ist daher noch nicht in Kraft. Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Rechtslage fort.
Zuletzt geprüft: 17. Juli 2026, 14:15 Uhr
Essen, 17. Juli 2026. Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan) hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gebeten, die beschlossene Neuregelung zur Versorgung mit Cannabisarzneimitteln vor der Ausfertigung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes besonders sorgfältig verfassungsrechtlich zu prüfen.
Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung nimmt Cannabisblüten aus dem besonderen Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung heraus. Für Behandlungen mit in Apotheken zubereiteten Cannabisextrakten oder Dronabinol-Rezepturen soll künftig grundsätzlich zuerst sechs Monate lang ein zugelassenes Cannabis-Fertigarzneimittel erprobt werden. Die Neuregelung soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Für laufende Behandlungen sind keine ausdrücklichen Übergangs-, Ausnahme- oder Härtefallregelungen vorgesehen.
Schwerkranke Menschen dürfen ihre bewährte Therapie nicht über Nacht verlieren. Es geht um Versorgungssicherheit und darum, dass laufende Behandlungen nicht unnötig unterbrochen werden.
Daniela Joachim, Vorstandsvorsitzende des BDCan
Ungeklärt ist insbesondere, wie bestehende Genehmigungen, ausgestellte Verordnungen sowie laufende Anträge, Widersprüche und Klagen behandelt werden. Der BDCan bittet den Bundespräsidenten, besonders die Folgen für Menschen zu berücksichtigen, deren Therapie bereits gut eingestellt ist – darunter auch palliativ versorgte Patientinnen und Patienten. Zum Zeitpunkt des Versands war das Gesetz noch nicht verkündet und damit noch nicht in Kraft.
Das vollständige Schreiben des BDCan an den Bundespräsidenten steht nachfolgend in einer Pressefassung zum Abruf bereit.
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