Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesetzblatt – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228
- Deutscher Bundestag – Verfahrensverlauf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Deutscher Bundestag – Beschlussempfehlung und Bericht des Gesundheitsausschusses, BT-Drs. 21/7016
- Deutscher Bundestag – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Neuregelung des § 31 Absatz 6 SGB V, BT-Drs. 21/8148 vom 23. September 2026 – unter anderem zur Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums zur erstmaligen Cannabistherapie sowie zum Abbruch eines unwirksamen oder nicht vertragenen Fertigarzneimittelversuchs.
- Bundesministerium für Gesundheit – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Gemeinsamer Bundesausschuss – Arzneimittel-Richtlinie Der Cannabisabschnitt der derzeit veröffentlichten Arzneimittel-Richtlinie bildet die seit dem 30. Juli 2026 geltende Neuregelung noch nicht vollständig ab.
- Gemeinsamer Bundesausschuss – FAQ zur Verordnung von medizinischem Cannabis Hinweis: Die FAQ stammt aus 2023 und bildet die seit dem 30. Juli 2026 geltende Rechtslage noch nicht vollständig ab. Insbesondere die dortigen Aussagen zu Cannabisblüten sind insoweit überholt.
- § 2 Absatz 1a SGB V – Leistungen in medizinischen Ausnahmesituationen
- Bundessozialgericht, Urteil vom 16. August 2021 – B 1 KR 29/20 R – zu den hohen Anforderungen an eine „wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung“ und die erforderliche notstandsähnliche Extremsituation.
- Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 2024 – B 1 KR 36/22 R – unter anderem zur Anwendung des § 2 Absatz 1a SGB V auf die Arzneimittelversorgung.
- Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. August 2026 – S 14 KR 409/26 ER, veröffentlichter Volltext .
- Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 8. September 2026 – S 11 KR 486/26 ER, veröffentlichter Volltext ; gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
- Sozialgericht Landshut, Beschluss vom 8. September 2026 – S 16 KR 271/26 ER – zur Aufhebung einer unbefristeten Blütengenehmigung ohne dokumentierten Sofortvollzug und zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.
- Sozialgericht Wiesbaden, Beschluss vom 9. September 2026 – anonymisierte Fassung – zur fortbestehenden Wirksamkeit einer noch nicht aufgehobenen Genehmigung bei zugleich abgelehntem Eilantrag.
- Sozialgericht Leipzig, Beschluss vom 16. September 2026 – S 3 KR 316/26 ER, amtliche Pressemitteilung vom 17. September 2026 .
- Sozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 21. September 2026 – S 20 KR 51/26 ER – zur vorläufigen weiteren Versorgung auf Grundlage einer noch nicht aufgehobenen unbefristeten Genehmigung.
- Sozialgericht Landshut, Beschluss vom 24. September 2026 – S 16 KR 264/26 ER – zur Aufhebung einer früheren Blütengenehmigung mit angeordnetem Sofortvollzug; der Eilantrag wurde abgelehnt.
- Deutsches Ärzteblatt – „Cannabis-Erstverordnungen: Koalition schafft Rechtsklarheit“, 29. September 2026 – Bericht über eine geplante Änderung der Fertigarzneimittelregelung. Nach dem Bericht soll der vorgeschaltete Therapieversuch auf den In-Label-Use beschränkt und die gesetzlich festgelegte Dauer von sechs Monaten gestrichen werden. Der Bericht dokumentiert eine angekündigte Änderung und noch kein geltendes Recht.
Aktuelle Umsetzungshinweise von KBV, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen finden Sie im Abschnitt „Wie wird die neue Regelung derzeit umgesetzt?“. Diese Hinweise dokumentieren den derzeitigen Umsetzungs- und Auslegungsstand, sind aber keine Rechtsquellen. Die auf dieser Seite genannten Gerichtsentscheidungen sind erstinstanzliche Einzelfallentscheidungen und nicht ohne Weiteres auf andere Verfahren übertragbar.